Praktikum
Für Studierende im Master-Studiengang Sozialpolitik, die nicht den Schwerpunkt „European Labour Studies“ (MEST) gewählt haben, ist ein mindestens zweimonatiges Forschungspraktikum vorgeschrieben. Dafür vorgesehen ist das dritte Semester. Das Praktikum kann in Einrichtungen der sozialen Sicherung oder in wissenschaftlichen Einrichtungen, die sich mit Sozialpolitikforschung beschäftigen, absolviert werden.Ziel und Durchführung des Praktikums
Das Praktikum ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. Die oder der Studierende bleibt Mitglied der Universität Bremen und ist während des Praktikums nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert.
Das mindestens zwei Monate dauernde (bei weniger als der üblichen Arbeitszeit entsprechend verlängerte) Praktikum soll dazu beitragen, die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs auf Tätigkeiten vorzubereiten, die in Stabsbereichen nationaler und internationaler, staatlicher und kommunaler Verwaltungen, bei halbstaatlichen und privaten Organisationen, in Planungsbüros und Netzwerken oder auch im Hochschulbereich angesiedelt sein können.
Dazu gehören die folgenden Aufgaben:
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wissenschaftlichen Sachbearbeitung,
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Referententätigkeiten,
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Projektbetreuung,
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Politikberatung,
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Öffentlichkeitsarbeit sowie
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wissenschaftliche Forschung.
Während des Praktikums sollen die Studentinnen und Studenten in einer sozialpolitisch tätigen und/oder wissenschaftlichen Organisation oder Institution selbständig projektbezogene Arbeiten verrichten oder Studien durchführen und ihr erworbenes Wissen im beruflichen Kontext sozialpolitischer Tätigkeit und/oder Forschung anwenden. Die konkreten Aufgabenstellungen und Arbeitsinhalte sollten vor Beginn des Praktikums zwischen der Praktikumsstelle und dem oder der Studierenden vereinbart werden.
Dem Forschungspraktikum schließt sich ein Kolloquium zum Praktikum (als Blockseminar) an.
Weitere Informationen entnehmen Sie den unter „Download“ zur Verfügung gestellten Dateien.





